Erwägungsgrund 75 32023L2413
Erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs, darunter auch erneuerbarer Wasserstoff, können als Einsatzstoff oder Energiequelle in industriellen und chemischen Prozessen und im und See- und Luftverkehr eingesetzt werden, wodurch Wirtschaftszweige dekarbonisiert werden, in denen eine unmittelbare Elektrifizierung technisch nicht möglich oder nicht wettbewerbsfähig ist. Sie können auch, wo es notwendig ist, als Energiespeicher für Ausgleichsenergie im Energiesystem genutzt werden, weshalb ihnen bei der Integration der Energiesysteme erhebliche Bedeutung zukommt.