Erwägungsgrund 45 32023L2413
Um eine reibungslose und wirksame Umsetzung der Bestimmungen dieser Richtlinie zu gewährleisten, unterstützt die Kommission die Mitgliedstaaten mittels des durch die Verordnung (EU) 2021/240 des Europäischen Parlaments und des Rates geschaffenen Instruments für technische Unterstützung, das maßgeschneidertes technisches Fachwissen für die Konzipierung und Durchführung von Reformen bereitstellt, einschließlich solcher, die die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen steigern, eine bessere Integration des Energiesystems fördern, spezifische Gebiete ermitteln, die sich besonders für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie eignen, und den Rahmen für die Genehmigung und die Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie straffen. Die technische Unterstützung umfasst beispielsweise die Stärkung der Verwaltungskapazitäten, die Harmonisierung der Rechtsrahmen und den Austausch über einschlägige bewährte Verfahren, wie etwa Ermöglichung und Begünstigung von Mehrfachnutzungen.