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Diese Richtlinie wahrt die durch die Charta anerkannten Grundrechte und Grundsätze, und zwar insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, das Recht auf Schutz personenbezogener Daten, die Berufsfreiheit und das Recht zu arbeiten, die unternehmerische Freiheit, das Eigentumsrecht, das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und das Recht auf ein unparteiisches Gericht.