32026L0799 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungErwägungsgrund 83 32026L0799Richtlinie (EU) 2026/799 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2026 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts (Text von Bedeutung für den EWR) Erwägungsgrund 82Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 angehört und hat am 6. Februar 2023 eine Stellungnahme abgegeben –– Erwägungsgrund 82