§ 4 Nr. a) VwVGVerwaltungs-Vollstreckungsgesetz
die von einer obersten Bundesbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat bestimmten Behörden des betreffenden…
§ 4 Abs. 1 SächsVwVGVerwaltungsvollstreckungsgesetz für den Freistaat Sachsen
Vollstreckungsbehörden sind:
§ 350b Abs. 4 LAGGesetz über den Lastenausgleich
Vollstreckungsbehörden im Sinne des § 4 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes sind, sofern die Länder keine anderen Behörden bestimmen, die Verwaltungen der…
§ 3 Abs. 4 VwVGVerwaltungs-Vollstreckungsgesetz
Die Vollstreckungsanordnung wird von der Behörde erlassen, die den Anspruch geltend machen darf.