§ 70 SVwVG
Vollstreckung gegen den Rechtsnachfolger
1Ist eine Sicherungshypothek im Vollstreckungswege eingetragen, so ist bei Veräußerung des belasteten Grundstücks die Vollstreckung in das Grundstück gegen den Rechtsnachfolger zulässig. 2§ 32 Abs. 4 ist entsprechend anzuwenden. 4. Unterabschnitt Dinglicher Arrest, Verwertung von Sicherheiten