Erwägungsgrund 58 32013R1380
Die gemeinsame Marktorganisation sollte im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der Union, insbesondere den Vorschriften der Welthandelsorganisation, durchgeführt werden.
Die gemeinsame Marktorganisation sollte im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der Union, insbesondere den Vorschriften der Welthandelsorganisation, durchgeführt werden.