Erwägungsgrund 52 32013R1380
Die Einhaltung der demokratischen Grundsätze und Menschenrechte, die in der allgemeinen Menschenrechtserklärung und anderen einschlägigen internationalen Menschenrechtsinstrumenten niedergelegt sind, sowie des Grundsatzes der Rechtsstaatlichkeit sollte ein wesentlicher Aspekt nachhaltiger partnerschaftlicher Fischereiabkommen, die eine spezifische Menschenrechtsklausel enthalten sollten, sein. Die Aufnahme einer Menschenrechtsklausel in nachhaltige partnerschaftliche Fischereiabkommen sollte in völligem Einklang mit den allgemeinen Zielen der Entwicklungspolitik der Union erfolgen.