Erwägungsgrund 63 32013R1380
Angesichts der Probleme bei der Entwicklung der Fangindustrie und ihrem Management sowie der begrenzten Finanzmittel der Mitgliedstaaten können die Ziele der GFP von den Mitgliedstaaten allein nicht ausreichend verwirklicht werden. Daher sollte, um zum Erreichen dieser Ziele beizutragen, eine mehrjährige Finanzhilfe der Union gewährt werden, die auf die Prioritäten der GFP ausgerichtet und an die Besonderheiten des Fischereisektors in jedem Mitgliedstaat angepasst ist.