Erwägungsgrund 46 32013R1380
Eine Bestandsbewirtschaftung auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten erfordert vereinheitlichte, zuverlässige und akkurate Datenreihen. Die Mitgliedstaaten sollten daher Daten zu Flotten und ihren Fangtätigkeiten sammeln, insbesondere biologische Daten zu Fängen einschließlich Rückwürfen sowie Daten aus Erhebungen zur Bestandslage und zu den potenziellen ökologischen Auswirkungen der Fangtätigkeiten auf das Meeresökosystem. Die Mitgliedstaaten sollten die erhobenen Daten verwalten und den Endnutzern und anderen interessierten Parteien verfügbar machen. Zudem sollten die Mitgliedstaaten untereinander und mit der Kommission zusammenarbeiten, um ihre Datenerhebung zu koordinieren. Gegebenenfalls sollten die Mitgliedstaaten bei der Datenerhebung auch mit Drittländern zusammenarbeiten. Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission einen Jahresbericht über ihre Datenerhebung übermitteln, der veröffentlicht wird.