Erwägungsgrund 24 32013R1380
Mehrjahrespläne sollten in Fällen, in denen Bestände gemeinsam genutzt werden, für möglichst viele verschiedene Bestände gleichzeitig gelten. Die Mehrjahrespläne sollten den Rahmen für die nachhaltige Nutzung der betreffenden Bestände und marinen Ökosysteme bilden, klare zeitliche Vorgaben machen und Schutzmechanismen für unerwartete Entwicklungen vorsehen. Die Mehrjahrespläne sollten außerdem genau festgelegten Bewirtschaftungszielen unterliegen, um zur nachhaltigen Nutzung der jeweiligen Bestände und dem Schutz der jeweiligen marinen Ökosysteme beizutragen. Diese Pläne sollten in Abstimmung mit den Beiräten, den Akteuren des Fischereisektors, Wissenschaftlern und anderen Beteiligten, die ein Interesse am Fischereimanagement haben, verabschiedet werden.