Erwägungsgrund 30 32013R1380
Die Bestimmungszwecke der Anlandungen untermaßiger Fische unter der Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung sollten begrenzt und diese Fänge vom Verkauf für den menschlichen Verzehr ausgenommen werden.
Die Bestimmungszwecke der Anlandungen untermaßiger Fische unter der Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung sollten begrenzt und diese Fänge vom Verkauf für den menschlichen Verzehr ausgenommen werden.