Erwägungsgrund 51 32013R1380
Über nachhaltige partnerschaftliche Fischereiabkommen mit Drittländern sollte gewährleistet werden, dass sich die Fangtätigkeiten der Union in Drittlandgewässern auf die besten verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten und den Austausch sachdienlicher Informationen stützen und so eine nachhaltige Nutzung der biologischen Meeresschätze, Transparenz in Bezug auf die Feststellung des Überschusses und folglich eine Bewirtschaftung der Ressourcen im Einklang mit den Zielen der GFP sichergestellt wird. Diese Abkommen, die der Union gegen eine finanzielle Gegenleistung Zugang zu den Fischereiressourcen proportional zu den Interessen der Unionsflotte einräumen, sollten den Aufbau gut funktionierender Entscheidungsstrukturen fördern, um insbesondere eine wirksame Erhebung von Daten, Überwachung, Kontrolle und Beaufsichtigung der Fischereitätigkeiten zu gewährleisten.