Art. 88 32018R0858
Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG
Die Richtlinie 2007/46/EG wird mit Wirkung vom 1. September 2020 aufgehoben.Bezugnahmen auf die Richtlinie 2007/46/EG gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang XI Nummer 3 der vorliegenden Verordnung zu lesen.