Verordnung (EU) 2020/2220 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 mit Übergangsbestimmungen für Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) in den Jahren 2021 und 2022 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf Mittel und Anwendbarkeit in den Jahren 2021 und 2022 und der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Mittel und der Aufteilung dieser Förderung in den Jahren 2021 und 2022
Da der neue GAP-Rechtsrahmen noch nicht angenommen wurde, sollte klargestellt werden, dass Übergangsregelungen festgelegt werden sollten, um den Übergang von den bestehenden auf Mehrjahresbasis gewährten Förderregelungen zum neuen Rechtsrahmen zu regeln.
Erwägungsgrund 14 32020R2220Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen