Verordnung (EU) 2020/2220 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 mit Übergangsbestimmungen für Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) in den Jahren 2021 und 2022 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf Mittel und Anwendbarkeit in den Jahren 2021 und 2022 und der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Mittel und der Aufteilung dieser Förderung in den Jahren 2021 und 2022
Ein spezifischer Höchstsatz für die Kofinanzierung durch die Union sowie ein höherer Fördersatz für Investitionen, die zu einer krisenfesten, nachhaltigen und digitalen wirtschaftlichen Erholung beitragen, und Beihilfen zur Unterstützung von Junglandwirten sollten festgelegt werden, um eine angemessene Hebelwirkung der durch das EURI bereitgestellten zusätzlichen Mittel zu gewährleisten.
Erwägungsgrund 25 32020R2220Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen