Verordnung (EU) 2020/2220 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 mit Übergangsbestimmungen für Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) in den Jahren 2021 und 2022 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf Mittel und Anwendbarkeit in den Jahren 2021 und 2022 und der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Mittel und der Aufteilung dieser Förderung in den Jahren 2021 und 2022
Die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 über die Anpassung aller Zahlungsansprüche, die durch die vorliegende Verordnung geändert werden, sollten rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 gelten, sodass klargestellt wird, dass die Mitgliedstaaten nach 2019 konvergieren konnten.
Erwägungsgrund 34 32020R2220Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen