Erwägungsgrund 21 32020R2220
Angesichts der beispiellosen Herausforderungen, mit denen der Agrarsektor und die ländlichen Gebiete der Union aufgrund der COVID-19-Krise konfrontiert sind, sollten die zusätzlichen Mittel, die durch das EURI zur Verfügung gestellt werden, zur Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 verwendet werden, die den Weg für eine krisenfeste, nachhaltige und digitale wirtschaftliche Erholung im Einklang mit den Zielen der Umwelt- und Klimaschutzverpflichtungen der Union und den neuen Zielen des europäischen Grünen Deals ebnen.