Erwägungsgrund 49 32020R2220
Jüngste Ereignisse haben gezeigt, dass Betriebsinhaber zunehmend mit dem Risiko von Einkommensschwankungen konfrontiert sind, teilweise aufgrund der Tatsache, dass sie dem Markt ausgesetzt sind, und teilweise aufgrund extremer Wetterereignisse und häufiger Gesundheits- und Pflanzengesundheitskrisen, die den Tierbestand und agronomische Vermögenswerte in der Union beeinträchtigen. Um die Auswirkungen von Einkommensschwankungen abzumildern, indem Betriebsinhaber dazu veranlasst werden, in guten Jahren Rücklagen für schlechte Jahre zu bilden, sollten nationale Steuermaßnahmen, nach denen die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer für Betriebsinhaber auf der Grundlage eines mehrjährigen Zeitraums berechnet wird, von der Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen ausgenommen sein.