Verordnung (EU) 2020/2220 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 mit Übergangsbestimmungen für Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) in den Jahren 2021 und 2022 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf Mittel und Anwendbarkeit in den Jahren 2021 und 2022 und der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Mittel und der Aufteilung dieser Förderung in den Jahren 2021 und 2022
Diese Verordnung sollte den Mitgliedstaaten ausreichend Zeit für die Ausarbeitung ihrer jeweiligen GAP-Strategiepläne geben und die Schaffung der für die erfolgreiche Umsetzung des neuen Rechtsrahmens erforderlichen Verwaltungsstrukturen erleichtern, indem sie insbesondere eine Aufstockung der technischen Hilfe ermöglicht. Alle GAP-Strategiepläne sollten nach Ende des Übergangszeitraums in Kraft treten können, damit der Agrarsektor die dringend benötigte Stabilität und Sicherheit erhält.
Erwägungsgrund 5 32020R2220Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen