Erwägungsgrund 33 32020R2220
Der Mechanismus der internen Konvergenz ist das zentrale Verfahren für eine gerechtere Verteilung der direkten Einkommensstützung unter den Betriebsinhabern. Erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Betriebsinhabern, die auf Referenzdaten aus früheren Zeiten beruhen, sind immer schwieriger zu rechtfertigen. Das Grundmodell der internen Konvergenz gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 besteht darin, dass die Mitgliedstaaten ab 2015 auf nationaler oder regionaler Ebene einen einheitlichen Pauschalsatz für alle Zahlungsansprüche anwenden. Um einen reibungsloseren Übergang zu einem Einheitswert zu gewährleisten, wurde jedoch eine Ausnahmeregelung eingeführt, wonach die Mitgliedstaaten zwischen 2015 und 2019 durch Anwendung der partiellen Konvergenz, auch als „Tunnelmodell“ bezeichnet, den Wert der Zahlungsansprüche staffeln können. Einige Mitgliedstaaten haben von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht. Um auf dem Weg zu einer gerechteren Verteilung der Direktzahlungen voranzukommen, sollten die Mitgliedstaaten in der Lage sein, nach 2019 weiter auf einen nationalen oder regionalen Durchschnitt hinzuarbeiten, anstatt einen einheitlichen Pauschalsatz einzuführen oder den Wert der Zahlungsansprüche auf dem Niveau von 2019 beizubehalten. Diese Möglichkeit sollte daher für die Mitgliedstaaten ab dem 1. Januar 2021 gelten. Sie sollten der Kommission jährlich ihre Beschlüsse für das jeweils folgende Jahr mitteilen.