Verordnung (EU) 2020/2220 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 mit Übergangsbestimmungen für Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) in den Jahren 2021 und 2022 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf Mittel und Anwendbarkeit in den Jahren 2021 und 2022 und der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Mittel und der Aufteilung dieser Förderung in den Jahren 2021 und 2022
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte klargestellt werden, dass die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 41 und 42 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 ihre Beschlüsse über die Umverteilungsprämie jährlich überprüfen können. Die für die Jahre 2021 und 2022 geltende Frist für die Überprüfung sollte mit der Frist für die Beschlüsse über die Flexibilität zwischen den Säulen übereinstimmen.
Erwägungsgrund 39 32020R2220Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen