Verordnung (EU) 2020/2220 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 mit Übergangsbestimmungen für Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) in den Jahren 2021 und 2022 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf Mittel und Anwendbarkeit in den Jahren 2021 und 2022 und der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Mittel und der Aufteilung dieser Förderung in den Jahren 2021 und 2022
In Bezug auf die Regelungen für die Zahlung des Vorschusses aus dem ELER sollte klargestellt werden, dass weder die Verlängerung der aus dem ELER gemäß der vorliegenden Verordnung unterstützten Programme bis zum 31. Dezember 2022 noch die zusätzlichen Mittel, die auf der Grundlage der EURI-Verordnung zur Verfügung gestellt werden, dazu führen sollten, dass zusätzliche Vorschusszahlungen für die betreffenden Programme gewährt werden.
Erwägungsgrund 27 32020R2220Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen