Verordnung (EU) 2020/2220 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2020 mit Übergangsbestimmungen für Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) in den Jahren 2021 und 2022 und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013, (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1307/2013 in Bezug auf Mittel und Anwendbarkeit in den Jahren 2021 und 2022 und der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Mittel und der Aufteilung dieser Förderung in den Jahren 2021 und 2022
Gemäß dem geltenden Rechtsrahmen haben die Mitgliedstaaten im Jahr 2014 für den Zeitraum bis zum Kalenderjahr 2020 ihre Beschlüsse über die Aufteilung der jährlichen nationalen Obergrenze für die Basisprämienregelung auf die Regionen und die möglichen jährlichen schrittweisen Anpassungen für den von der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 abgedeckten Zeitraum mitgeteilt. Es ist erforderlich, dass die Mitgliedstaaten diese Beschlüsse auch für die Kalenderjahre 2021 und 2022 mitteilen.
Erwägungsgrund 32 32020R2220Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen