Erwägungsgrund 50 32021R1147
Diese Verordnung sollte die Fortsetzung des Europäischen Migrationsnetzwerks, das mit der Entscheidung 2008/381/EG des Rates ins Leben gerufen wurde, gewährleisten, und finanzielle Unterstützung entsprechend den Zielen und Aufgaben dieses Netzwerkes bereitstellen.