Erwägungsgrund 61 32021R1147
Drittländer, die ein Abkommen mit der Union über die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder im betreffenden Drittstatt gestellten Asylantrags geschlossen haben, sollte die Teilnahme am Fonds gestattet werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.