Erwägungsgrund 4 32021R1147
Mit dem Ziel einer gemeinsamen nachhaltigen Asyl- und Einwanderungspolitik der Union und um die Anstrengungen im Interesse eines umfassenden Konzepts zur Migrationssteuerung, das auf gegenseitigem Vertrauen, Solidarität und gerechter Aufteilung der Verantwortung unter den Mitgliedstaaten und den Unionsorganen aufbaut, zu fördern, sollten die Mitgliedstaaten durch angemessene Mittel aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (im Folgenden „Fonds“) unterstützt werden.