Erwägungsgrund 54 32021R1147
Die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „Haushaltsordnung“) findet auf den Fonds Anwendung. Die Haushaltsordnung regelt den Vollzug des Unionshaushalts und enthält unter anderem Bestimmungen zu Finanzhilfen, Preisgeldern, Auftragsvergabe, indirekter Mittelverwaltung, Finanzierungsinstrumenten, Haushaltsgarantien und zum finanziellen Beistand.