Erwägungsgrund 26 32021R1147
Spezifische Maßnahmen in den Mitgliedstaaten und in den Rückkehrländern zur Unterstützung der Rückkehrer mit besonderem Augenmerk auf ihrem Bedarf im humanitären Bereich und ihrer Schutzbedürftigkeit können die Bedingungen für die Rückkehr und folglich die Wiedereingliederung der Rückkehrer verbessern. Besonderes Augenmerk sollte schutzbedürftigen Personen gelten.