Erwägungsgrund 23 32021R1147
Eine wirksame und würdevolle Rückkehrpolitik ist ein integraler Bestandteil des umfassenden, von der Union und ihren Mitgliedstaaten verfolgten Migrationskonzepts. Aus dem Fonds sollten die Anstrengungen der Mitgliedstaaten für eine wirksame Umsetzung und Weiterentwicklung der gemeinsamen Rückkehrnormen — mit Schwerpunkt auf der freiwilligen Rückkehr —, wie sie insbesondere in der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt wurden, und eines integrierten und koordinierten Ansatzes für das Rückkehrmanagement weiter unterstützt und gefördert werden. Im Interesse einer nachhaltigen Rückkehrpolitik sollten aus dem Fonds gleichermaßen damit im Zusammenhang stehende Maßnahmen in Drittländern unterstützt werden, wie Maßnahmen zur Erleichterung und Gewährleistung der sicheren und würdevollen Rückkehr und Rückübernahme sowie zur nachhaltigen Wiedereingliederung von Rückkehrern, einschließlich durch die Bereitstellung von Unterstützung durch Geld- oder Sachleistungen.