Erwägungsgrund 52 32021R1147
Mischfinanzierungsmaßnahmen beruhen auf Freiwilligkeit und werden aus dem Unionshaushalt unterstützt, wobei nicht rückzahlbare, rückzahlbare Formen der Unterstützung oder beide, aus dem Unionshaushalt mit rückzahlbaren Formen der Unterstützung von Förderinstituten, Einrichtungen für Entwicklungsfinanzierung oder anderen öffentlichen Finanzierungsinstitutionen sowie von kommerziellen Finanzinstituten und Investoren kombiniert werden.