Erwägungsgrund 32 32021R1147
Gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit sollten Synergien und Kohärenz mit anderen Unionsfonds angestrebt werden und Überschneidungen zwischen den Maßnahmen vermieden werden.
Gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit sollten Synergien und Kohärenz mit anderen Unionsfonds angestrebt werden und Überschneidungen zwischen den Maßnahmen vermieden werden.