Erwägungsgrund 100 32013L0036
Um die Wirksamkeit des Binnenmarkts für das Bankwesen zu steigern und für die Bürgerinnen und Bürger der Union ein angemessenes Maß an Transparenz zu gewährleisten, müssen die zuständigen Behörden Informationen darüber veröffentlichen, wie diese Richtlinie angewandt wird, und dabei so verfahren, dass ein aussagekräftiger Vergleich möglich ist.