Erwägungsgrund 99 32013L0036
Damit technische Standards entwickelt werden können, die gewährleisten, dass die zu einem Finanzkonglomerat gehörenden Institute bei der Ermittlung der vorgeschriebenen Eigenmittel auf konsolidierter Basis angemessene Berechnungsmethoden verwenden, sollte die Richtlinie 2002/87/EG entsprechend geändert werden.