Erwägungsgrund 7 32013L0036
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) („EBA“) errichtet. Diese Richtlinie sollte die in der genannten Verordnung festgelegte Rolle und Funktion der EBA und die bei der Übertragung von Aufgaben an die EBA zu befolgenden Verfahren berücksichtigen.