Erwägungsgrund 38 32013L0036
Um zu gewährleisten, dass die Verwaltungssanktionen abschreckend wirken, sollten sie abgesehen von bestimmten, genau festgelegten Fällen, in der Regel bekanntgemacht werden.
Um zu gewährleisten, dass die Verwaltungssanktionen abschreckend wirken, sollten sie abgesehen von bestimmten, genau festgelegten Fällen, in der Regel bekanntgemacht werden.