Art. 23 Abs. 3 32017L1132Richtlinie (EU) 2017/1132 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts (Kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
Entscheidet die Kommission, die Plattform durch einen Dritten betreiben zu lassen, so erlässt sie im Wege von Durchführungsrechtsakten genaue Vorschriften für…
Art. 109 Abs. 1 32013L0036Regeln, Verfahren und Mechanismen der Institute
Die zuständigen Behörden schreiben den Instituten vor, die Pflichten nach Abschnitt II auf individueller Basis zu erfüllen, es sei denn, die zuständigen…
§ 27 Abs. 1 ZAGGesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten
Ein Institut muss über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen; die Geschäftsleiter sind für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation des Instituts…
Art. 74 Abs. 1 Buchst. d 32013L0036Interne Unternehmensführung und Sanierungs- und Abwicklungspläne
gemäß der Verordnung (EU) 2022/2554 eingerichtete und verwaltete Netzwerk- und Informationssysteme;
Art. 4 Nr. 2 32022L2556RICHTLINIE (EU) 2022/2556 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU, 2013/36/EU, 2014/59/EU, 2014/65/EU, (EU) 2015/2366 und (EU) 2016/2341 hinsichtlich der digitalen operationalen Resilienz im Finanzsektor (Text von Bedeutung für den EWR)
Artikel 74 Absatz 1 Unterabsatz 1 erhält folgende Fassung: „Die Institute verfügen über solide Unternehmensführungsregelungen, wozu eine klare…