Erwägungsgrund 14 32024L1785
Um den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen weiter zu stärken, ist es notwendig, klarzustellen, dass Informationen über die gemäß der Richtlinie 2010/75/EU gewährten Genehmigungen für Anlagen der Öffentlichkeit im Internet kostenlos zugänglich zu machen sind und der Zugang nicht auf angemeldete Benutzer beschränkt werden darf, wobei der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sicherzustellen ist.