Richtlinie (EU) 2024/1785 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien (Text von Bedeutung für den EWR)
Hinsichtlich der Kriterien für die Beurteilung, ob die bei der Vergasung oder Pyrolyse von Abfällen gewonnenen Gase oder Flüssigkeiten vor ihrer Verbrennung so weit gereinigt sind, dass sie nicht mehr als Abfall gelten, besteht weiter Klärungsbedarf.
Erwägungsgrund 43 32024L1785Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen