Erwägungsgrund 48 32024L1785
Die Kommission sollte die Notwendigkeit prüfen, die Emissionen aus der Onshore- und Offshore-Aufsuchung und -Gewinnung von Erdöl und Erdgas — unter Berücksichtigung des geltenden Rechtsrahmens der Union, einschließlich der Verordnung (EU) 2024/1787 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates — zu vermindern, die Emissionen aus der Aufbereitung vor Ort und der Gewinnung von in der Industrie außerhalb des Baugewerbes verwendeten nichtenergetischen Industriemineralen zu begrenzen sowie die Emissionen aus der Aufbereitung vor Ort und der Gewinnung von Erzen, die in der Union neu durchgeführt werden, zu vermindern und den Aktivitätsschwellenwert in Anhang I in Bezug auf die Erzeugung von Wasserstoff durch Elektrolyse von Wasser zu überarbeiten.