Erwägungsgrund 24 32024L1785
Um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt insgesamt sicherzustellen, sind Synergieeffekte sowie die Koordination mit anderen maßgeblichen Umweltrechtsvorschriften der Union in allen Phasen der Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU notwendig. Daher sollten alle für die Einhaltung der einschlägigen Umweltrechtsvorschriften der Union verantwortlichen Behörden ordnungsgemäß konsultiert werden, bevor eine Genehmigung gemäß jener Richtlinie erteilt wird.