Richtlinie (EU) 2024/1785 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien (Text von Bedeutung für den EWR)
In diesem Änderungsrechtsakt sollte klargestellt werden, dass olfaktorische Verschmutzungen bei der Festlegung der besten verfügbaren Techniken oder der Erteilung von Überprüfungsgenehmigungen berücksichtigt werden sollten.
Erwägungsgrund 4 32024L1785Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen