Erwägungsgrund 21 32024L1785
Die Kommission sollte die Beteiligung an dem Forum für den Informationsaustausch zwischen Interessenträgern und Vertretern der Zivilgesellschaft, einschließlich Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Schutz der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt einsetzen, fördern. Die Kommission sollte sicherstellen, dass sich die Europäische Umweltagentur am Informationsaustausch in Fällen beteiligt, in denen das Fachwissen der Agentur dem Informationsaustausch zuträglich wäre. Angesichts der Ausweitung des Zuständigkeitsbereichs und der zunehmenden Arbeitsbelastung des Forums für den Austausch sowie der technischen Arbeitsgruppe sollte die Kommission angemessene Ressourcen bereitstellen und — unter anderem durch Änderung des Durchführungsbeschlusses 2012/119/EU der Kommission — die erforderlichen Änderungen vornehmen, um die ordnungsgemäße Funktionsweise des Forums und der technischen Arbeitsgruppe zu gewährleisten.