Erwägungsgrund 36 32024L1785
Die Genehmigungsauflagen sollten von der zuständigen Behörde regelmäßig überprüft und erforderlichenfalls aktualisiert werden, um die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften sicherzustellen. Solche Überprüfungen oder Aktualisierungen sollten auch vorgenommen werden, wenn die Anlage einer Umweltqualitätsnorm unterliegt, auch im Falle einer neuen oder überarbeiteten Umweltqualitätsnorm oder wenn der Zustand des jeweiligen Umweltmediums eine Überarbeitung der Genehmigung erfordert, damit in Rechtsakten der Union festgelegte Pläne und Programme wie z. B. die Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete gemäß der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates eingehalten werden können.