Erwägungsgrund 17 32024L1785
Die Mitgliedstaaten sollten außerdem Maßnahmen zur Einhaltungssicherung einführen, um die Einhaltung der Verpflichtungen, die natürlichen oder juristischen Personen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU auferlegt werden, zu fördern, zu überwachen und durchzusetzen. Im Rahmen der Einhaltungssicherungsmaßnahmen sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die für die Umsetzung und Durchsetzung dieser Richtlinie zuständigen nationalen Behörden über eine ausreichende Anzahl an qualifizierten Mitarbeitern und über ausreichende finanzielle, technische und technologische Ressourcen verfügen, um ihre Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Richtlinie wirksam ausüben zu können.