Erwägungsgrund 44 32024L1785
Angesichts der hohen Zahl der Nutztierhaltungsbetriebe, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2010/75/EU aufgenommen werden sollten, und der relativen Einfachheit der Abläufe und Emissionsmuster derartiger Anlagen empfiehlt es sich, spezifische, auf den Sektor abgestimmte Verwaltungsverfahren für die Erteilung von Genehmigungen und die Ausübung der relevanten Tätigkeiten festzulegen, unbeschadet der Anforderungen im Zusammenhang mit der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Überwachung und der Einhaltung von Rechtsvorschriften. Dies würde die Annahme allgemeiner bindender Vorschriften auf nationaler Ebene und die Registrierung von landwirtschaftlichen Betrieben anstelle der Erteilung von Einzelgenehmigungen für landwirtschaftliche Betriebe ermöglichen. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass durch die allgemeinen bindenden Vorschriften und die Registrierungsverfahren ein gleich hohes Schutzniveau für die Umwelt wie mit Genehmigungsauflagen gewährleistet wird.