Erwägungsgrund 19 32024L1785
Im Falle einer Verschmutzung, die sich auf die Trinkwasserressourcen, einschließlich grenzüberschreitender Ressourcen, oder auf die Abwasserinfrastruktur auswirkt, sollte die zuständige Behörde die betroffenen Betreiber von Trinkwasser- und Abwasseranlagen über die Maßnahmen unterrichten, die getroffen wurden, um zu verhindern, dass durch diese Verschmutzung Schäden für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt entstehen, oder um diese Schäden zu beheben.