Erwägungsgrund 15 32024L1785
Die Mitgliedstaaten sollten elektronische Genehmigungssysteme entwickeln, durch die der Verwaltungsaufwand für die Betreiber und die zuständigen Behörden verringert, der Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen verbessert und die Beteiligung der Öffentlichkeit an Genehmigungsverfahren erleichtert wird. Die Kommission sollte die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung elektronischer Genehmigungen unterstützen, indem sie den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten organisiert und Leitlinien zu bewährten Verfahren bereitstellt.