Erwägungsgrund 20 32024L1785
Eine Schlussfolgerung der Evaluierung der Richtlinie 2010/75/EU war, dass eine Stärkung der Verbindungen zwischen jener Richtlinie und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates erforderlich ist, um den Risiken der Verwendung von Chemikalien in Anlagen, die unter die Richtlinie 2010/75/EU fallen, besser entgegenzuwirken. Um Synergieeffekte zwischen der Arbeit der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu Chemikalien und der Erstellung von BVT-Merkblättern gemäß der Richtlinie 2010/75/EU zu erzielen, sollte der ECHA eine offizielle Rolle bei der Ausarbeitung der BVT-Merkblätter übertragen werden.