Erwägungsgrund 40 32024L1785
Die Evaluierung der Richtlinie 2010/75/EU ergab, dass diese zwar den Wandel der europäischen Industrie fördern soll, jedoch nicht dynamisch genug ist und die Entwicklung innovativer Verfahren und Technologien nicht ausreichend unterstützt, wobei dies auch für solche gilt, die für den grünen und den digitalen Wandel sowie die Erreichung der Ziele des Europäischen Klimagesetzes wesentlich sind. Daher empfiehlt es sich — ohne die Nutzung einer Technik oder einer bestimmten Technologie vorzuschreiben —, die Erprobung und Einführung von Zukunftstechniken mit besserer Umweltleistung zu unterstützen und vorbehaltlich der in den einschlägigen europäischen und innerstaatlichen Finanzierungsinstrumenten vorgesehenen Bedingungen die Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Industrie in öffentlich finanzierten Forschungsprojekten zu erleichtern; außerdem sollte ein spezielles Zentrum eingerichtet werden, das die Innovation durch Erhebung und Analyse von Informationen über Zukunftstechniken unterstützt, die für die Tätigkeiten im Rahmen der Richtlinie einschließlich der Haltung von Schweinen und Geflügel relevant sind, und den Entwicklungsstand dieser Techniken vom Forschungsstadium bis zur Einführung mittels der Technologie-Reifegrad (Technology Readiness Level, im Folgenden „TRL“)-Skala beschreibt sowie den Grad der Umweltleistung dieser Techniken bewertet, wobei potenziellen Beschränkungen bezüglich der Verfügbarkeit von Daten und ihrer Belastbarkeit Rechnung getragen wird. Dies wird auch zum Informationsaustausch bei der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der BVT-Merkblätter beitragen. Die Zukunftstechniken, die von dem Zentrum analysiert werden, sollten zumindest dem Reifegrad TRL 6-7 „Demonstration in relevanter Einsatzumgebung“ (bzw. im Fall von Schlüsseltechnologien in einer industrieorientierten Umgebung) oder „Demonstration des System-Prototyps im realen Einsatz“ entsprechen.